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Bekleidungs- und Ausrüstungsstandard der 5. Gruppe

Ist-Zeit: Mitte 1943

Am Manne von oben nach unten:

1. Stahlhelm:

Ausführung vom Typ M35 bis M42 möglich. Kein Wappenschild auf der rechten Seite. Das Hoheitsabzeichen auf der linken Seite entfiel ab 08/1943. Früherer verzicht aufgrund von Tarnanstrichen oder Tarnüberzügen in Sumpftarn möglich, auf Fertigungsart des Überzugs (5-Teilig und auf „weiss“ wendbar) ist zu achten.

2. Feldbluse:

Ausführung M42 oder M43 mit entsprechenden Hoheitsabzeichen und mausgrauen Einheitslitzen sowie Schulterklappen mit weisser Paspelierung als Grundausstattung. Die Ausführungen M40/M41 sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Um den Anschluss an andere Waffengattungen zu ermöglichen werden ergänzende Anschaffungen notwendig sein. Das mitführen von Verbandpäcken und Hautentgiftunsmitteln in der Bluse ist erwünscht.

3. Feldhemd:

Es können getragen werden: das weisse Hemd ohne Kragen (beachte Kragenbinde!); das schilfgrüne Trikothemd ohne Taschen; Trikothemden mit Taschen; Stoffhemden mit Taschen. Letztere waren wohl in graugrünen Farbtönen gehalten. Die Hemden reichen in Ihrer Länge im Regelfall über den verlängerten Rücken und sind „Schlupfhemden“ d.h. nicht durchgeknöpft. Die Knöpfe sollten nicht zu moderne Ausführungen sein (Presspappe/grauer od. schwarzer Kunststoff/Metallknöpfe). Es muss mindestens ein Diensthemd der o.g. Formen vorhanden sein, zivile Hemden in zeitgenössischer Art sind ebenfalls erlaubt.

4. Hosen:

Ausführung ab Heeres-Tuchhosen in feldgrauem Tuch (Hosenträger) bis Rundbundhose (optional mit Gürtel) möglich. Steingraue Tuchhosen sind 1943 eher unwahrscheinlich und deshalb auszuschliessen. Darunter sollte „Mann“ entsprechende lange Baumwollunterhosen (naturfarben) oder ein kürzeres Modell gleicher Art tragen.

5. Stiefel/Schnürschuhe

Marschstiefel (Knobelbecher) in Ihrer ursprünglichen oder gekürzten Form (35-39cm Schaftlänge) möglich. Schnürschuhe (Beachte: 5 Schnürlöcher und 4 Schnürhaken) mit entsprechenden Gamaschen sind ebenfalls erlaubt. In beiden Fällen ist auf Sohlenbenagelung und Absatzeisen zu achten ! Zeitgemässe Socken (Woll-Stricksocken) oder Fusslappen sind erwünscht !

6. Desweiteren sind am Manne zu tragen:

-Feldmütze ab 1940 (Schiffchen ; ohne Soutache !) als Grundausstattung, ergänzend: Feldmütze 42, Einheitsfeldmütze 43
-Erkennungsmarke Blanko (Leichtmetall oder Zinkausführung am Bande oder in entsprechendem Beutel) Beschriftung lt. Gruppenmuster
-Soldbuch (Rechte Brusttasche der Feldbluse)
-Koppel (Leder) mit Koppelschloss (Leichtmetall- oder Stahlblechausführung möglich)
-Patronentaschen/Magazintaschen je nach Bewaffnung
-Koppeltraggestell (Y-Riemen) beachte: Naturfarbene „Umschläge“ am Ring hinten
-Schanzzeug (kurzer Spaten oder Klappspaten mit entspr. Tasche) nur geschweisste Spatenblätter, keine Nietungen !
-Seitengewehr (Bajonett) mit Koppelschuh
-Reinigungsgerät 34 (mit auth. Inhalt, beachte: Metallöler)
-Brotbeutel (enthält mindestens: Fettbüchse und Feldbesteck)
-Original Ess-bzw. Kochgeschirr mit Befestigungsriemen
-Original Feldflasche mit Becher (Aluminium bzw. Stahlblechausführung mögl.)
-Gasmaske mit Büchse (Typ M30 oder M38) sowie Gasplanentasche mit Gasplane
-2 Splittertarn-Dreieckszeltplanen
-Zeltausrüstung (Zeltstöcke:3, Zeltpflöcke:2, Zeltleine: 1x 2m)
-Koppelhaken um das Koppel auch ohne Ausrüstung zu tragen
-Für den Winter: Mantel in der Ausführung M40

7. Weiterhin mögliche Ausrüstung/Bekleidung:

-Tornister oder Rucksäcke
-Mannschaftsdecke
-Gurtbandtragegerüst (A-Rahmen ; beachte korrektes Webmaterial !) mit Tasche
-Schlupfjacke in historischer Form („Pullover“)
-Winterjacke (Feldgrau/weiss)
-Tarnschlupfhemden (nur frühes "Sumpftarnmuster")
-Drillichuniform für den Sommer

8. Anmerkungen:

Es handelt sich hierbei um eine Mitglieder-Richtlinie zur Bekleidung und Ausrüstung. Ausnahmen und Abweichungen sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Gruppe. Die Standardbewaffnung der Infanterie ist der Karabiner 98 k, der Besitz einer solchen Waffe (Deko- oder Salutausführung) ist anzustreben. Abweichungen in Form von Maschinenpistolen oder anderen Gewehren bzw. Kurzwaffen bedürfen ebenfalls der Zustimmung durch die Gruppe. Bei den Hoheitsabzeichen ist darauf zu achten das diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgeändert (entfernen, überstreichen, abnähen) sind, d.h. das Hakenkreuz als solches darf nicht mehr zu erkennen sein.

Impressum/Haftungsausschluß